Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluß des Reisevertrages
    Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch Buchende wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns als Reiseveranstalter mit Erhalt der Reisebestätigung zustande.
  2. Bezahlung
    Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung einre Buchungsbestätigung und Rechnung erfolgen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf eines unserer Konten. Der Reisepreis ist spätestens vor Antritt der Reise in Bar an unseren Fahrer zu entrichten. Eventuelle Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig
  3. Leistung
    Für im Endpreis enthaltene Eintrittsgelder oder dergleichen treten wir nur als Vermittler auf. Der Kauf erfolgt im Namen des Buchenden durch den Ausflugsveranstalter. Wenn in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, umfasst der Fahrpreis die Abholung an der Haustür und den Transport mit einem Kleinbus zum angegebenen Ziel und wieder zurück. Weitergehende Leistungen lassen sich hieraus nicht ableiten. Für den Ausflug kann auch ersatzweise ein vom Angebot abweichendes Fahrzeug eingesetzt werden. Hierdurch entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung.
  4. Leistungs- und Preisänderungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Im Fall einer nachträglichen Änderung wesentlicher Reiseleistungen teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Im Fall einer erheblichen Änderung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
  5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
    1. Rücktritt
      Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich wie folgt:
      Busgruppenreisen: bis 3 Tage vor Beginn kann kostenlos storniert werden. Später und bei Nichtantritt ist der volle Fahrpreis fällig.
    2. Umbuchung
      Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
  6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertag kündigen:
    ohne Einhaltung einer Frist , wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge. 
    bis 1 Tag vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzten und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
    bis 1 Tag vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  7. Gewährleistung
    Abhilfe und Mitwirkungspflicht.
    Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
    Minderung des Reisepreises
    Für die Dauer einer nicht vertgragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Eine Reisepreisminderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt die, den Mangel anzuzeigen.
    Beschränkung der Haftung
    Vertragliche Haftungsbeschreibung: Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstanden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    Deliktische Haftungsbeschränkung
    Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
    Gesetzliche Haftungsbeschränkung
    Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen aufzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
  8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
  9. Gesundheitsvorschriften
    Unbenommen vorgenannter Punkte oder Ausschreibungen, obliegt es dem Reisenden selbst, Gesundheitsvorsorge zu treffen. Insbesondere frühzeitige Rücksprache mit dem Hausarzt.
    Insolvenzschutz
    Da es sich bei den Reisen um Tagesausflüge handelt, die maximal 12 Stunden dauern, ist gemäß § 651 k BGB keine Insolvenzabsicherung nötig.
  10. Gerichtsstand
    Für Streitigkeiten und Klagen gegen uns als Reiseveranstalter ist Gerichtsstand: Kassel
    Reiseveranstalter:
    Nix wie mit – Ausflugsfahrten
    Inh. Bernd Goebel
    Quellentalstraße 19
    37235 Hessisch Lichtenau
    Tel.: 05602-5347 Fax: 05602-914788
    E-Mail: ausflug@nix-wie-mit.de

Stand 08.05.2011

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